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Was mit einer Sendung an der Grenze geschieht

Die häufigste Sorge beim Bestellen von Reagenzien betrifft nicht die Qualität, sondern ob die Sendung ankommt. Der erste Teil der Antwort hängt davon ab, von wo aus versendet wurde. Der zweite hat mit dem Paket nichts zu tun.

Sendung aus einem EU-Staat

Die Europäische Union ist ein einziges Zollgebiet. Ein Paket, das in den Niederlanden aufgegeben und in Deutschland zugestellt wird, überschreitet deshalb keine Zollgrenze: es wird nicht zollrechtlich angemeldet, es wird nicht verzollt, und Einfuhrumsatzsteuer entsteht nicht. Für die Beförderung unterscheidet es sich von einer Inlandssendung nicht.

Das ist der ganze Inhalt dieses Punktes, und er wird in Angeboten gelegentlich größer gemacht, als er ist. Innerhalb der Union ist die Zollfrage keine Frage. Sie sagt allerdings auch nichts darüber, ob die Ware verkehrsfähig ist - dazu weiter unten.

Sendung von außerhalb der EU

Ein Paket aus China, den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich ist eine Einfuhr. Es ist zollrechtlich anzumelden, und die Zollstelle darf es öffnen und den Inhalt prüfen. Was dabei gilt und wie Postsendungen behandelt werden, beschreibt der Zoll selbst auf seinen Seiten zu Postsendungen und Internetbestellungen.

Bei chemischen Reagenzien mit uneindeutigem Status ist genau das die Stelle, an der Sendungen liegen bleiben. Nicht weil ein Zöllner eine Substanz erkennt, sondern weil die Beschreibung auf der Sendung und in den Papieren die Frage aufwirft, um was für eine Ware es sich handelt.

Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich

Keines dieser Länder gehört zum Zollgebiet der Union. Für eine Sendung von dort gilt das, was für jede Einfuhr gilt, unabhängig davon, wie nah das Land liegt oder wie eng es sonst mit der EU verbunden ist. Die Schweiz ist hier das Beispiel, das am häufigsten falsch eingeschätzt wird.

Was an der Grenze wirklich entschieden wird

Der Versandweg entscheidet über das Verfahren. Über das Ergebnis entscheidet die Einordnung der Ware, und das ist eine ganz andere Frage.

§ 73 AMG trägt die Überschrift Verbringungsverbot. Arzneimittel, die der Zulassungspflicht unterliegen, dürfen danach nur dann in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wenn sie hier zugelassen sind. Das gilt ausdrücklich für das Verbringen, also auch für die Sendung aus einem anderen EU-Staat, bei der die Zollfrage gar nicht erst auftaucht.

Die Vorschrift greift jedoch nicht bei jeder Ware, sondern nur bei Arzneimitteln. Ob eine Ware eines ist, entscheidet § 2 AMG, und dort zählt nicht allein die Wirkung, sondern ebenso, als was das Material dargestellt wird. Der Ratgeber zur Rechtslage geht diesen Test im Einzelnen durch.

Praktisch heißt das: eine Sendung innerhalb der Union umgeht kein Verbringungsverbot, und eine Sendung von außerhalb wird nicht dadurch unproblematisch, dass sie durch den Zoll kommt. Beide Fragen sind voneinander unabhängig, und die zweite hängt an der Beschreibung der Ware.

Was das praktisch ändert

  • Innerhalb der EU ist die Zollfrage keine. Wer sie zum Verkaufsargument macht, hat ein Argument gewählt, das nichts kostet.
  • Von außerhalb der EU ist eine Prüfung der Sendung möglich, und bei dieser Warengruppe ist sie nicht unwahrscheinlich.
  • Wie eine Ware beschrieben ist, wirkt sich stärker aus als der Versandweg, und zwar in beide Richtungen.
  • Ein Anbieter, der zusichert, dass eine Sendung „garantiert durchkommt“, sagt etwas zu, worüber er nicht verfügt.

Häufige Fragen

Wird ein Paket aus einem anderen EU-Land verzollt?

Nein. Die Union ist ein Zollgebiet, also überschreitet die Sendung keine Zollgrenze: keine Anmeldung, kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer. Für die Beförderung ist es wie eine Inlandssendung.

Heißt das, innerhalb der EU sei alles erlaubt?

Nein, und das sind zwei verschiedene Fragen. Das Verbringungsverbot des § 73 AMG knüpft nicht am Zoll an, sondern am Verbringen, und gilt damit auch innerhalb der Union. Es greift allerdings nicht bei jeder Ware, sondern nur bei Arzneimitteln im Sinne des § 2 AMG.

Gilt die Schweiz als EU-Sendung?

Nein. Die Schweiz gehört nicht zum Zollgebiet der Union, also ist eine Sendung von dort eine Einfuhr wie jede andere.

Kann ein Anbieter zusichern, dass die Sendung ankommt?

Über die Entscheidung einer Zollstelle verfügt kein Verkäufer. Eine solche Zusicherung sagt mehr über den Anbieter aus als über die Sendung.

Materialien

Ein Analysenzertifikat mit Chargennummer ist die Angabe, an der sich ein Angebot schon vor dem Kauf prüfen lässt.